Gebrauchtwagenkauf von privat birgt viele Risiken
Januar 11, 2015
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Beim Gebrauchtwagenkauf von privat hat der Gesetzgeber Privatpersonen vom Gewährleistungsrecht frei gesprochen. Als Käufer bedeutet das für sie „gekauft wie gesehen“ und sie haben keinen Gewährleistungsanspruch. Im „worst case“ kann das für Sie bedeuten, dass Sie als Laie schleichende Verschleißschäden bei in Augenscheinnahme nicht erkennen und so nach dem Kauf unter Umständen hohe Reparaturkosten für Sie anfallen. Nach einem Kauf Ihre Rechte durchzusetzen ist bei einem Kauf von privat so gut wie unmöglich, da Sie als Käufer nachweisen müssen, dass die aufgetretenen Mängel oder Schäden bereits beim Kauf vorgelegen haben. Daher empfiehlt es sich immer, ein Gebrauchtfahrzeug beim Fachhandel zu kaufen. Dort erhalten Sie eine Garantie und behalten das Gewährleistungsrecht.